Welche Gasumlagen fallen ab dem 01. Oktober an?
Um die Versorgung mit Erdgas in Deutschland grundsätzlich zu sichern, hat die Bundesregierung nun per Beschluss zwei neue Maßnahmen getroffen: Ab 01. Oktober 2022 werden die Gasspeicherumlage und die Gas-Sicherungsumlage eingeführt. Diese Gasumlagen sollen dafür sorgen, dass Industrie und Privatkunden im Falle einer Gasmangellage möglichst gut durch die Krise kommen. Gleichzeitig kommen damit aber weitere Kosten auf Verbraucher:innen zu.
Was bewirkt die Gasspeicherumlage?
Um für einen russischen Lieferstopp gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Laut Bundesnetzagentur bertrugen die Gesamtfüllstände zum 17.08.2022 rund 77,3% (vgl. Bundesnetzagentur). Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Hierzu dient die und neue Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh/netto (0,070 ct/kWh/brutto). Sie wird von allen Gaskunden getragen, um die Versorgung im nächsten Winter zu sichern.
Wozu dient die Gas-Sicherungsumlage?
Russland liefert deutlich weniger Gas als bisher. Nur etwa 20% der Maximalleistung für Gaslieferungen fließt derzeit aus der Nord Stream 1 Leitung in Richtung Europa. Um die Lieferausfälle zu kompensieren, müssen viele Gasimporteure kurzfristig teuren Ersatz beschaffen – was diese in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Damit diese Unternehmen nicht insolvent gehen und die Versorgung weiter gesichert ist, führt die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 eine Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG in Höhe von 2,419 ct/kWh/netto (2,879 ct/kWh/brutto) ein. Die Verordnung regelt, dass gestiegene Beschaffungskosten der Gasimporteure zu 90% auf alle Verbraucher:innen umgelegt werden.
Mit welchen Mehrbelastungen Kund:innen aufgrund der Gasumlagen rechnen müssen
Unternehmen und private Verbraucher müssen sich vor diesem Hintergrund auf deutlich steigende Gaspreise einstellen – und das langfristig: Laut Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, müssen Gaskund:innen von 2023 höhere Abschläge bezahlen. Demnach müssten Gaskund:innen, die jetzt beispielsweise 1.500 Euro jährlich für Gas zahlen, künftig mit 4.500 Euro rechnen. Einen Teil dieser Verteuerung machen dabei auch die beiden neu eingeführten Gasumlagen aus.