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Kommunale Wärmeplanung
Dabei ermitteln die Kommunen die vorhandenen Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Wärmepläne der Kommunen legen fest, wo in Zukunft Fernwärme, Biogas oder Wasserstoff zur Verfügung stehen soll. Für die Bürgerinnen und Bürger soll das vor allem wichtige Orientierung bieten: So können sich Hauseigentümer, die in einem Gebiet leben, das in naher Zukunft an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird, die Anschaffung einer teuren elektrischen Wärmepumpe sparen.
Solange eine Kommune noch keinen Wärmeplan vorgelegt hat und die Gebäudeeigentümer daher auch nicht wissen können, wie die Wärmeplanung in der Kommune künftig aussieht, soll das Heizungsgesetz auf Bestandsgebäude keine Anwendung finden.