STROM & GAS
Update zur Gasumlage
Die Gasumlage wurde gekippt! Was das für Dich bedeutet, erfährst Du in unserem FAQ zu Abschaffung der Gasumlage.
STROM & GAS
Der Krieg in der Ukraine hat nicht nur vorläufige Aus der Gas-Pipeline Nord Stream 2 besiegelt. Seit Beginn des Krieges hat sich die Lage am deutschen Energiemarkt schrittweise verschärft. In der vergangenen Woche schließlich kündigte Russland an, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren, um ihre aufgrund der Sanktionen geschwächte Währung zu stabilisieren. Dies stellt jedoch einen Bruch der privaten Lieferverträge für Gas dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 die Bezahlung in Rubel abgelehnt, woraufhin Russland die Drohungen zur Einstellung von Gaslieferungen verschärft hat.
Was das nun für Folgen für uns hat und wie ist es insgesamt um die Erdgasversorgung bestellt ist, klären wir im nachfolgenden Beitrag. Wir werden aus gegebenem Anlass diese Seite fortlaufend aktualisieren, sodass Du sicher sein kannst, alle Informationen aktuell zu erhalten.
Die Gasumlage wurde gekippt! Was das für Dich bedeutet, erfährst Du in unserem FAQ zu Abschaffung der Gasumlage.
Wie werden Verbraucher:innen entlastet?
Eine Expert:innenkommission hat der Bundesregierung am 10.10.2022 einen Vorschlag zur Entlastung von Verbraucher:innen vorgelegt, über den die Bundesregierung nun entscheiden muss. Er sieht folgende Maßnahmen vor:
Wie soll die Einmalzahlung im Dezember 2022 ablaufen?
Der staatliche Einmalzuschuss ermittelt sich nach Deinem Verbrauch im September 2022, mit dem der Dezember-Abschlag auf Grundlage des aktuellen Gas-Verkaufspreis errechnet wird. Maximal 80% Deines Verbrauchs werden durch den Zuschuss gedeckt. In der Jahresrechnung wird dann der ausgesetzte Abschlag aus dem Dezember mit dem staatlichen Einmalzuschuss verrechnet.
Was ist der Gaspreisdeckel?
Bis zu einem Kontingent von 70% (Gewerbe) bzw. 80% (Privatkund:innen) des Vorjahresverbrauchs wird der Preis auf 7 Cent/kWh für Gewerbe-Kunden bzw. 12 Cent/kWh für Privatkund:innen gedeckelt. Als Richtwert für den Vorjahresverbrauch dient voraussichtlich der Verbrauch im September 2022.
Was ist der Strompreisdeckel?
Ab dem 1. Januar 2023 sollen Stromkund:innen durch eine Strompreisbremse entlastet werden. Sie funktioniert ähnlich wie die Gaspreisbremse und deckelt den Preis bis zu 80% des Verbrauchs auf 40 Ct/kWh. Als Richtwert dient auch in diesem Fall der Verbrauch im September 2022.
Was gilt aktuell für die Erdgas-Versorgungssicherheit?
Update vom 11.08.2022
Um die Versorgung mit Erdgas in Deutschland zu sichern, hat die Bundesregierung zwei neue Gasumlagen auf den Weg gebracht. Ab 1. Oktober 2022 werden die Gasspeicherumlage sowie die Gas-Sicherungsumlage nach § 26 EnSiG zu zusätzlichen Kostenbelastungen führen. Die genaue Höhe beider Umlagen wird laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habek voraussichtlich Mitte August bekanntgegeben.
Update vom 29.06.2022
Seit dem 23.06.2022 gilt die „Alarmstufe Rot“ für die Gasversorgung in Deutschland. Russland hat in den Tagen zuvor den Gasfluss durch die Pipeline „Nord Stream 1“ stark reduziert und damit die Gasversorgung in Deutschland gefährdet. Die Versorgung wird nun durch marktbasierte Maßnahmen gesichert, wie zB die Umschaltung auf alternative Energien und Energiespar-Maßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind staatliche Eingriffe in den Markt nicht erforderlich, ab Erreichen der dritten Stufe kann das aber passieren. Durch diese Maßnahmen soll die Versorgung von Krankenhäusern oder privaten Haushalten weiter gesichert werden.
Aktuell ist eine Versorgung mit Gas – wenn auch mit Preiserhöhungen – sichergestellt und Auswirkungen auf Verbraucher gibt es momentan noch keine. Die Bundesregierung ruft allerdings zum Strom- und Energiesparen auf.
Update vom 31.03.2022
Am 30.03.2022 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“), Robert Habeck darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte „Frühwarnstufe“, ausgerufen hat. Dies ist eine Vorsorgemaßnahme.
Was ist die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG
Aktuell werden die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden auf alle Gaskunden umgelegt. Hierzu wird zum Oktober 2022 die Gasspeicherumlage eingeführt. Die Höhe der staatlichen Umlage wird Mitte August bekanntgegeben. Experten rechnen mit zusätzlichen Mehrbelastungen durch die Gasspeicherumlage von rund 500 Euro für einen Durchschnittshaushalt pro Jahr.
Was bedeutet die Gassicherungsumlage nach §26 EnSiG
Aufgrund der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland haben sich die Preise zur Erdgasbeschaffung in den letzten Monaten deutlich erhöht. Viele Gasimporteure müssen kurzfristig teuren Ersatz beschaffen. Zur Verhinderung einer Insolvenz der Gasimporteure und zur Sicherung der Erdgasversorgung führt die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 eine Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG ein. Die neu geschaffene Umlage nach §26 EnSiG ermöglicht es Gasimporteuren, von denen Energieversorger ihr Gas beziehen, den Großteil ihrer massiv gestiegenen Einkaufspreise weiterzugeben. Rund 90% Der höheren Beschaffungskosten können über die Umlage weitergegeben werden. Wie hoch die Umlage tatsächlich ist, hängt wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz beschafften Erdgases sowie von der Nachfrage ab. Die Umlage wird die Gaspreise deutlich verteuern. Die genaue Höhe der Umlage wird erst Mitte August veröffentlicht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, dass sie in der Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Das führt für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit ca. 20.000 kWh Verbrauch demnach zu Mehrkosten von rund 1.000 Eure pro Jahr, zzgl. Mehrwertsteuer. Die Umlage wird von allen Gaskunden in Deutschland gleichermaßen getragen. Das bedeutet, dass jede Kilowattstunde Gas, die in Deutschland verbraucht wird, mit demselben Betrag beaufschlagt wird.
Ist die Erdgasversorgung in Deutschland gefährdet?
Die Gaslieferungen aus Russland laufen derzeit weiter uneingeschränkt und die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage. Dennoch müssen die Vorsorgemaßnahmen erhöht werden. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenstab im BMWK zusammengetreten, der aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet.
Denkbare Energielenkungsmaßnahmen wie etwa Rationierungen sind nicht Teil der ersten Stufe des Notfallplans. Sie sind erst in Stufe 3, der „Notfallstufe“ uns zuallerletzt für Privathaushalte vorgesehen.
Was gilt für Verbraucher:innen?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich durch das Ausrufen der Frühwarnstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Doch trotz allem ist für den Ernstfall vorgesorgt: Bei einem Versorgungsengpass treten die behördlich geregelten Abläufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Auf Basis gesetzlicher Vorgaben stellen dann die Fern- und Verteilnetzbetreibersicher, dass die Versorgung von geschützten Kunden zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das bedeutet für Privatkunden, dass sie im Notfall – ebenso wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen – weiter mit Gas beliefert werden. Sollten Kürzungen nicht mehr zu vermeiden sein, werden als erstes Gaskraftwerke vom Netz genommen, die nicht systemrelevant sind. Dadurch reduziert sich die Nachfrage nach Gas. Kurzum: Selbst in extremen Notfall-Situationen wird es in deutschen Wohnzimmern warm bleiben!
Was ist der "Notfallplan Gas"?
Der Notfallplan Gas basiert auf der EU Verordnung 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017. Im Original findest Du den Notfallplan zum Nachlesen hier auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Notfallplan sieht drei Warnstufen vor: Die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. In jeder Stufe gibt es ein strikt festgelegtes Vorgehen für die Beobachtung und Lenkung des Energiemarktes, mit dem Ziel, die Versorgung der Haushalte in jedem Fall bestmöglich zu gewährleisten.
Welche Notfallstufen gibt es und was bedeuten sie?
Im Notfallplan sind drei Warnstufen vorgesehen: Die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. In jeder Stufe gibt es ein strikt festgelegtes Vorgehen für die Beobachtung und Lenkung des Energiemarktes, mit dem Ziel, die Versorgung der Haushalte in jedem Fall bestmöglich zu gewährleisten.
1. Die Frühwarnstufe:
In dieser Stufe greift der Staat noch nicht aktiv ins Geschehen am Markt ein. Die Frühwarnstufe wird laut der europäischen Verordnung ausgerufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten könnte, welches zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage mit Gas führt. In dieser Stufe wird ein Krisenstab gebildet. Alle Marktteilnehmer und Endverbraucher sollen mit Aufrufen der Frühwarnstufe für das Thema sensibilisiert werden.
2. Die Alarmstufe:
In Stufe zwei der Notfallverordnung erfolgt ebenfalls noch kein aktiver Eingriff seitens des Staates in den Markt, da man davon ausgeht, dass der Markt in der Lage ist, auftretende Probleme eigenständig zu bewältigen. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Konkret werden Unternehmen bzw. die Industrie dazu aufgefordert alternativen zu Erdgas zu nutzen oder gegebenenfalls den Energiebezug komplett abzustellen.
3. Die Notfallstufe:
In letzter Instanz greift die Notfallstufe und zwar dann, wenn kein Gas mehr geliefert wird bzw. wenn die Nachfrage nicht mehr gedeckt werden kann. Hier müssen Maßnahmen seitens der Regierung ergriffen werden, die einen direkten Eingriff in den Markt bedeuten. Bestimmte geschützte Verbrauchergruppen, wie private Haushalte und soziale Einrichtungen, erhalten hier bevorzugt Energie, um ihre Versorgung weiterhin aufrecht zu erhalten. Dies ist das oberste Ziel der Notfallstufe. Maßnahmen für die Industrie, wie die Substitution von Erdgas durch andere Energien, sind ebenso möglich, wie Energielenkungsmaßnahmen.
Was passiert, wenn Russland die Lieferungen reduziert oder sogar einstellt?
Ein Lieferstopp von Erdgas nach Europa wäre eine große Herausforderung für die Bundesregierung – und auch für die Gaswirtschaft an sich. Dazu muss man aber wissen: In den letzten 50 Jahren und auch während des Kalten Krieges hat Russland immer zuverlässig Erdgas nach Deutschland geliefert.
Dazu kommt: Russland ist ein wichtiger Erdgas-Lieferant für Deutschland – aber nicht der einzige! Auch Norwegen und die Niederlande haben zusammen einen ähnlich hohen Anteil an unserer Gasversorgung. Die Vorkommen, die wir direkt in Deutschland haben, tragen ebenfalls rund 6% zur benötigten Netto-Menge bei. Zudem verfügt Deutschland über die größten Speicherkapazitäten in Europa.
Kurzfristige Ausfälle der Erdgaslieferungen oder Engpässe von Importländern könnten also zunächst aufgefangen werden. Und auch bei einem kompletten Lieferstopp seitens Russland käme Deutschland – nach einer aktuellen Einschätzung der Bundesregierung über den gesamten Rest der laufenden Heizperiode hinweg. In diesem Winter muss also niemand frieren.
Wo erhalte ich die aktuellsten Informationen?
Auf dieser Seite bereiten wir für Dich alle Informationen fortlaufend auf. Die zuständige Behörde für diesen Krisenfall ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dort findest Du weitere relevante Informationen, zum Beispiel zur Organisation des Krisenteams und zu Auswirkungen des Notfallplans auf Unternehmen.
Wie steht es um die langfristige Versorgungssituation mit Erdgas in Deutschland?
Um diese Frage zu beantworten, müssen mehrere positive Entwicklungen betrachtet werden: Zum einen gewinnt die Lieferung von Flüssiggas (LNG-Gas) zunehmend an Bedeutung. Hierbei wird das Erdgas mit Spezialtankschiffen aus Nordamerika, Australien oder Katar zu uns transportiert. Seit 1995 ist das Handelsvolumen für LNG-Gas von weniger als 100 Milliarden Kubikmeter pro Jahr auf fast 500 Millionen Kubikmeter pro Jahr in 2019 angestiegen. Und die Tendenz steigt weiter.
Zum anderen hat die deutsche Gaswirtschaft bereits vor längerer Zeit die Weichen für die Gasversorgung 2.0 gestellt. Dabei wird die Abhängigkeit von externen Lieferquellen reduziert. Einen positiven Effekt hat das insbesondere auf das Klima. So wird sich der klimafreundliche Energieträger Erdgas, im Vergleich zu Öl, in den nächsten Jahren zu klimaneutralem Gas aus nachhaltigen, europäischen Quellen wandeln. Schon heute ist die Beimischung klimaneutralen Erdgases ins Gasnetz gängige Praxis. Das hat Vorteile nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Versorgungssicherheit. Und zwar ohne, dass dabei die bewährten Qualitäten von Erdgas wie Komfort, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit auf der Strecke bleiben!
Welche Bedeutung haben Gasheizungen für unseren Wärmemarkt?
Etwa 50% der Haushalte in Deutschland nutzen aktuell Erdgas als Energieträger, um ihren Wärmebedarf Zuhause zu decken. Eine Trendwende dieser hohen Marktbedeutung ist aktuell nicht zu erkennen: 70 % der 2021 neu installierten Heizungen werden mit Erdgas betrieben. Von der Bundesregierung heißt es auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums dazu: „Auch in den nächsten Jahren wird Erdgas einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten.“.
Wie kann ich selbst unterstützen?
Für uns alle gibt es in diesem Fall vor allem ein Prinzip: Jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, kann zu einer Entspannung der Lagebeitragen und helfen, die Gasversorgung für alle aufrecht zu erhalten! Deshalb lass uns in dieser besonderen Situation entsprechend aufeinander Acht geben und gemeinsam unseren Energiebedarf reduzieren. Ein paar hilfreiche Tipps zum Einstieg findest Du in unserem MAX Magazin in der Kategorie „Energiesparen“.
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