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E-Auto Förderung 2023:
So erhältst Du einen Bonus für Dein Elektroauto
Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und das Jahr 2023 verspricht eine besonders spannende Zeit für Elektroautos in Deutschland. Mit großzügigen E-Auto Förderungen wie dem Umweltbonus rückt die Vision einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Mobilität immer näher. Auch dieses Jahr eröffnen sich in Deutschland immer attraktivere Perspektiven für den Umstieg auf Elektromobilität. So kannst Du beispielsweise den Umweltbonus in Anspruch nehmen, der Dich beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen finanziell unterstützt. In diesem Beitrag erfährst Du ausführlich, wie Du von der E-Auto Förderung profitieren kannst.
Diese E-Auto-Modelle erhalten 2023 Förderungen
Der Umweltbonus bezieht sich auf sämtliche Fahrzeuge, die auf der BAFA-Liste der förderfähigen Modelle aufgeführt sind. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert und umfasst eine breite Palette von Elektroautos verschiedener Hersteller.
E-Auto Neukauf
Wenn Du Dich für den Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs entscheidest, kannst Du von großzügigen Förderungen profitieren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Nettolistenpreis des Basismodells. Elektroautos mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000€ werden mit 4.500€ gefördert, während Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000€ und 65.000€ immerhin noch 3.000€ erhalten. Der Hersteller übernimmt 50% der Förderung. Ab dem 01.01.2024 gilt die Förderung nur noch für Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von bis zu 45.000€.
E-Auto Leasing
Auch beim Leasing eines Elektrofahrzeugs stehen attraktive Förderungen zur Verfügung. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Neufahrzeugen. Du erhältst die volle Förderung, wenn Du einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten abschließt. Kürzere Laufzeiten werden reduziert gefördert. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
E-Auto Gebrauchtkauf
Selbst Gebrauchtwagenkäufer können von dieser Förderung profitieren, vorausgesetzt, das Fahrzeug erfüllt bestimmte Kriterien. Das Erstzulassungsdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein, und das Fahrzeug darf zuvor nicht durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein. Der Kauf muss bei einem Fahrzeughändler erfolgen, der eine Rechnung unter eigenem Namen ausstellt.
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Voraussetzungen für den Förderantrag
Vor der Antragstellung solltest Du sicherstellen, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Antragsteller muss der Fahrzeughalter sein.
- Der Herstelleranteil muss aus einer verbindlichen Bestellung oder einem Kauf- oder Leasingvertrag hervorgehen.
- Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf Deinen Namen erfolgen.
- Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate auf Deinen Namen zugelassen sein. Bei Leasingverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten oder mehr erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.
- Seit dem 01.09.2023 können nur noch Privatpersonen Anträge stellen.
Der Umweltbonus ist eine großartige Gelegenheit, den Schritt zur Elektromobilität zu erleichtern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Bitte beachte, dass sich die oben genannten Informationen auf den Stand von September 2023 beziehen und sich Änderungen ergeben können. Daher ist es ratsam, die aktuellen Richtlinien auf der BAFA-Website zu überprüfen, bevor Du Deinen Antrag stellst.
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