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Strompreisbremse und Gaspreisbremse
Die Strompreisbremse und Gaspreisbremse tritt zum März 2023 in Kraft, greift aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Damit Du die Entlastung erhältst, musst Du nichts weiter tun. Die staatlichen Unterstützungsleistungen werden automatisch in Deiner Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.