Die Bundesregierung hat die Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärme-Kund:innen beschlossen, die Verbraucher:innen einmalig im kommenden Monat entlasten soll.
In Zusammenhang mit der Soforthilfe gibt es noch viele Unklarheiten, die wir in diesem Artikel so gut wie möglich beseitigen wollen. Dafür findest Du weiter unten in diesem Artikel ein ausführliches FAQ, in dem wir alle wichtigen Frage zur Dezember-Soforthilfe klären. Weitere Informationen zur Erdgas-Versorgungssicherheit findest Du in unserem entsprechenden Artikel.
Das wichtigste zur Dezember-Soforthilfe
Privatkund:innen, KMU und Großkunden bis zu einem Verbrauch von 1.500 MWh werden von der Bundesregierung finanziell entlastet. Dies gilt unabhängig vom Verbrauch auch für Einrichtungen z. B. aus den Bereichen der Pflege, staatliche Einrichtungen oder medizinischer Rehabilitation (keine Krankenhäuser!). Für Privatkund:innen bedeutet das, dass im Dezember keine Abschlagszahlung fällig ist, Großkunden erhalten im Januar eine Einmalzahlung. Die Höhe der Entlastung für die Abschlagszahlung wird im Vorfeld geschätzt und dann mit Deinem tatsächlichen Verbrauch im Dezember in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Das wichtigste ist: Bist Du Privatkund:in, musst Du nichts weiter unternehmen. Deine nächste Gas-Abschlagszahlung wird automatisch ausgesetzt und durch die Dezember-Soforthilfe finanziert.